Wer muss Modelo 210 einreichen?
Das Modelo 210 ist die spanische Einkommensteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, kurz IRNR). Es ist verpflichtend für alle natürlichen Personen, die in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, aber spanische Einkünfte erzielen — also auch für Deutsche, die eine Finca auf Mallorca vermieten.
Die Steuerpflicht entsteht bei jeder Form von Einnahmen aus der Immobilie. Dazu zählen Kurzzeitvermietungen über Airbnb und Booking.com ebenso wie Langzeitvermietungen oder gelegentliche Privatbuchungen.
Wichtig: Die Pflicht besteht auch dann, wenn Sie die Immobilie nicht vermieten. In diesem Fall greift die sogenannte imputación de rentas — die fiktive Einkommenszurechnung. Der spanische Fiskus unterstellt, dass Sie die Immobilie selbst nutzen, und besteuert einen Prozentsatz des Katasterwerts als fiktives Einkommen. Das ist für viele Eigentümer überraschend — aber rechtlich klar geregelt und wird von der Steuerbehörde (AEAT) aktiv überprüft.
Nicht betroffen sind Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind (mehr als 183 Tage im Jahr dort leben) — diese reichen stattdessen das Modelo 100 ein.
Welche Fristen gelten 2026?
Das Modelo 210 ist im Falle von Mieteinnahmen vierteljährlich einzureichen. Die Einnahmen eines Quartals müssen im darauffolgenden Monat gemeldet und bezahlt werden. Für das Jahr 2026 gelten folgende Termine:
| Quartal | Zeitraum | Einreichungsfrist |
|---|---|---|
| Q1 | Januar – März 2026 | 20. April 2026 |
| Q2 | April – Juni 2026 | 20. Juli 2026 |
| Q3 | Juli – September 2026 | 20. Oktober 2026 |
| Q4 | Oktober – Dezember 2026 | 20. Januar 2027 |
Für Quartale ohne Mieteinnahmen und Immobilien, die ausschließlich selbst genutzt werden, ist einmal jährlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres einzureichen. In der Praxis empfehlen wir, auch in solchen Fällen quartalsweise zu arbeiten — weil es administrativ einfacher ist und das Risiko von Fristen-Missverständnissen reduziert.
Hinweis: Die Fristen gelten unabhängig davon, ob eine Zahlung fällig ist. Auch eine Nullerklärung (kein steuerpflichtiges Einkommen im Quartal) muss bei Bedarf eingereicht werden. Für die Finca-Eigentümer, die ihre Immobilie im Sommer intensiv vermieten, ist Q3 in der Regel das relevanteste Quartal.
Wie wird der Betrag berechnet?
Der Steuersatz für Mieteinnahmen beträgt für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums 19 % des steuerpflichtigen Nettoeinkommens. Als Deutscher haben Sie EU-Bürger-Status und zahlen somit 19 % — nicht 24 %, wie es für Nicht-EU-Bürger gilt.
Das steuerpflichtige Nettoeinkommen ergibt sich aus den Bruttomieteinnahmen abzüglich der direkt zuzuordnenden Ausgaben. Folgende Kosten sind als EU-Bürger abzugsfähig:
- Hypothekenzinsen (anteilig für den Vermietungszeitraum)
- Grundsteuer (IBI) und kommunale Abgaben (anteilig)
- Versicherungsprämien (anteilig)
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten und Gestor-Honorare
- Abschreibung der Immobilie (3 % p.a. auf den Konstruktionswert)
- Plattformgebühren (Airbnb, Booking.com)
Alle Ausgaben müssen anteilig auf die Vermietungszeit bezogen werden: Wenn die Finca 90 von 365 Tagen vermietet war, sind 90/365 der Jahresausgaben abzugsfähig.
Für nicht vermietete Perioden gilt die fiktive Einkommenszurechnung (imputación de rentas): Ist der Katasterwert in den letzten 10 Jahren aktualisiert worden, werden 1,1 % des Katasterwerts als fiktives Einkommen angesetzt. Bei älteren Katasterwerten gilt der Satz von 2 %. Auf diesen Betrag werden die 19 % IRNR fällig. Abzüge sind bei der imputación de rentas nicht möglich — sie ist eine Pauschalregelung.
Häufige Fehler, die Eigentümer machen
In unserer Arbeit mit deutschen Finca-Eigentümern begegnen uns immer wieder dieselben Fehler:
- Quartalsfristen werden verpasst. Viele Eigentümer wissen gar nicht, dass eine vierteljährliche Pflicht besteht. Sie denken, einmal im Jahr genüge. Folge: Verspätungszuschläge auf jedes versäumte Quartal — und das multipliziert über mehrere Jahre, falls es unentdeckt bleibt.
- Abzugsfähige Ausgaben werden nicht geltend gemacht. Viele Gestorías reichen das Modelo 210 auf Basis der Bruttomieteinnahmen ein — ohne Abzüge. EU-Bürger haben jedoch ausdrücklich das Recht auf Abzüge. Der Unterschied kann bei einer gut ausgestatteten Finca mehrere tausend Euro Erstattung pro Jahr ausmachen.
- Verwechslung mit Modelo 100. Das Modelo 100 ist die Einkommensteuer für Residenten. Nicht-Residenten, die versehentlich Modelo 100 einreichen, riskieren Komplikationen mit beiden Steuerbehörden.
- Nur eine Jahreserklärung statt vier Quartalserklärungen. Manche Gestorías reichen für Ferienvermietungen nur einmal jährlich ein — was formal nicht korrekt ist, wenn im betreffenden Jahr Mieteinnahmen in mehreren Quartalen erzielt wurden. Bei einer Steuerprüfung kann das zu Nachzahlungen und Zuschlägen führen.
- Die imputación de rentas wird vollständig übersehen. Eigentümer, die ihre Finca gar nicht oder nur selten vermieten, gehen mitunter davon aus, keine Steuerpflicht in Spanien zu haben. Das ist falsch: Allein das Halten einer Immobilie begründet die Pflicht zur jährlichen Erklärung der imputación de rentas.
Was kostet eine verspätete Einreichung?
Die spanische Steuerbehörde (AEAT) wendet bei freiwilliger Nachreichung nach Ablauf der Frist gestaffelte Zuschläge an. Diese sind nicht verhandelbar:
| Verspätung | Zuschlag auf die Steuerschuld |
|---|---|
| Bis 3 Monate | +5 % |
| 3 bis 6 Monate | +10 % |
| 6 bis 12 Monate | +15 % |
| Über 12 Monate | +20 % zzgl. Zinsen (4 % p.a.) |
Werden Versäumnisse durch die Steuerbehörde entdeckt (also nicht freiwillig nachgereicht), drohen deutlich höhere Sanktionen: infracciones tributarias mit Bußgeldern zwischen 50 % und 150 % der Steuerschuld. Mehrfache Verstöße können zur Einleitung eines formellen Steuerverfahrens führen.
Wie hilft ETV Mallorca?
ETV Mallorca koordiniert die vierteljährliche Modelo-210-Einreichung für Sie — auf Deutsch, mit 60-tägiger Vorlaufwarnung vor jeder Frist. Wir arbeiten mit lizenzierten Gestor-Administrativo-Partnern in Palma de Mallorca zusammen, die das Formular korrekt ausfüllen, alle abzugsfähigen Kosten berücksichtigen und fristgerecht einreichen.
Sie müssen uns lediglich einmal im Quartal Ihre Mieteinnahmen und relevanten Ausgaben mitteilen — alles andere übernehmen wir. Für Eigentümer, die ihre Finca nicht aktiv vermieten, kümmern wir uns um die jährliche imputación-de-rentas-Erklärung.
Jetzt kostenlose ETV-Prüfung anfragen
Wir prüfen Ihren aktuellen Stand, klären offene Modelo-210-Pflichten und erklären Ihnen, was Sie für 2026 tun müssen.
Kostenlos anfragen →